Für Unternehmer und Freiberufler

Sie dürfen als unser Mandant erwarten, dass Sie in allen Phasen Ihrer Unternehmensentwicklung kompetent und individuell beraten werden.

Zu Beginn steht die Idee und damit die Grundlage zur Gründung Ihres eigenen Unternehmens. Bereits in dieser Phase kann eine gute und umfassende Beratung für den zukünftigen Erfolg Ihres Unternehmens von entscheidender Bedeutung sein. Sie verfolgen Ihre Ideen und Ziele und wir kümmern uns um die steuerlichen, betriebswirtschaftlichen sowie administrativen Angelegenheiten und begleiten Sie unterstützend bei Ihren Planungen und Entscheidungen. Denn nur auf einem guten Fundament kann ein solides und erfolgreiches Unternehmen aufbauen. Wir unterstützen Sie daher bereits bei Ihrer Existenzgründung insbesondere bei folgenden Fragen:

  •  Welche Rechtsform ist für Ihr zukünftiges Unternehmen/Praxis zulässig bzw. am besten geeignet?   
  •  Welche Gründungsformalitäten sind einzuhalten (Gewerbeanmeldung, Finanzamt usw.)?   
  • Wie hoch ist der Kapitalbedarf zum Start Ihres Unternehmens?  
  • Welche Finanzierungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?   
  • Werden bei Gründung bereits Regelungen z.B. für den Scheidungs- und Erbfall getroffen?
Nach dem erfolgreichen Start bieten wir Ihnen eine umfangreiche Beratung mit dem Ziel der Mehrung Ihres Unternehmensvermögens. Unser Bestreben ist es, Ihnen die bürokratischen Hürden wegzuräumen, damit Sie sich auf Ihr eigentliches Geschäft konzentrieren können. Neben der steuerlichen Beratung und den Deklarationspflichten bieten wir Ihnen zudem eine umfassende betriebswirtschaftliche Beratung. Im Einzelnen umfasst unser Leistungskatalog folgende Gebiete:

Leistungskatalog

  • Erstellung der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie des Jahresabschlusses bzw. Einnahmen-Überschussrechnung   
  • Deklaration der Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommen-/Körperschaftsteuer  
  • Beratung bei geplanten Finanzierungs- und Investitionsvorhaben   
  • Unterstützung im Zusammenhang mit Kredit-Rating-Gesprächen bei Banken   
  • Frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge   
  • Regelung zur Sicherung des Unternehmens im Erbfall  
  • Sozialversicherungsbeitragsrecht 
  •  Investitions- und Rentabilitätsberechnungen   
  • Beratung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten 
  • Kommunikation in Englisch, Französisch´und Spanisch 
  • Unterstützung bei Außenprüfungen und Verhandlungen mit Behörden  
  • Führung außergerichtlicher Rechtsbehelfe bei Finanzbehörden  
  • Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof   
  • Deklaration der Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommen-/Körperschaftsteuer


Steuerberatung für Privatpersonen

Ihnen wird als Arbeitnehmer monatlich Lohnsteuer von Ihrem Bruttogehalt abgezogen, wodurch die Einkommensteuerbelastung abgegolten werden soll. Sie haben aber vielleicht das Gefühl, dass dieser Lohnsteuerabzug etwas zu hoch geraten sein könnte und möchten sich nun durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ggf. Lohnsteuer zurückholen.

Natürlich könnten Sie sich nun eines der vielen Steuerratgeber-Bücher oder eine Steuersoftware besorgen und sich am Wochenende hinsetzen, um die Einkommensteuererklärung selbst zu erstellen. Doch sind Sie sich danach wirklich sicher, dass sie alle Möglichkeiten zur Verringerung der Steuer ausgeschöpft haben? Und würden Sie am Wochenende nicht eigentlich lieber etwas anderes machen, als sich mit dem trockenen Steuerrecht auseinanderzusetzen?

Wir bieten Ihnen die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung unter Beachtung aller steuerlich zulässigen Abzugsmöglichkeiten. Unsere Erfahrung zeigt uns, dass Mandanten immer wieder überrascht sind, was tatsächlich steuerlich alles berücksichtigt werden kann. Eine Steuererstattung können wir Ihnen natürlich nicht garantieren. Aber die Gewissheit, alles dafür Mögliche getan zu haben!