Für mittelgroße Kapitalgesellschaften (GmbHs)
und Personengesellschaften (GmbH & Co. KGs) nach § 267 Abs.2 HGB übernehmen wir die Jahresabschlussprüfungen nach
Handelsrecht*. Außerdem bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung sowie für das Duale System Deutschland GmbH   
  • Gründungsprüfung   
  • durch die Wirtschaftsprüferkammer Berlin wurde die erfolgreiche Teilname am System der Qualitätskontrolle, sog. "Peer Review" nach §57a Abs. 6 Satz 7 WPO am 12.01.06 bescheinigt.















* d. h. Bilanzsummen bis 16.060.000,- €,Umsatzerlöse bis 32.120.000,- €,Zahl der Arbeitnehmer bis 250.