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Digitalisierung - Internes Kontrollsystem (IKS)

Das interne Kontrollsystem (IKS) stellt die Gesamtheit aller Maßnahmen, Verfahren und Grundsätze dar, die zur systematischen Prüfung aller Geschäftsprozesse eingesetzt werden und dient als zentraler Bestandteil des Internen Überwachungssystems zur Sicherstellung einer effektiven Geschäftsführung. Ein internes Kontrollsystem setzt sich zum einen aus den internen Kontrollen (technische Einrichtung und Prinzipien) sowie einer internen Revision zusammen. Die interne Revision ist hierbei zuständig für die kontinuierliche Überprüfung und Anpassung des internen Kontrollsystems.

Im Handelsgesetzbuch und in den GoBD`s wird die Notwendigkeit eines IKS beschrieben und für Betriebsprüfungen vorausgesetzt. Beschrieben werden die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (Compliance), alle Auswirkungen Ihrer Geschäftstätigkeit (Liquiditätsplanung, Gewinne, Vermögen, Entwicklung etc.), Ihr Rechnungswesen sowie alle Geschäftsprozesse in Ihrem Unternehmen. Erst einmal klingt das nach viel Arbeit und Bürokratie, doch einmal erstellt, unterstützt Ihr internes Kontrollsystem Ihr Unternehmen beim Aufbau und Wachstum unter Einschätzung aller rechtlichen, finanziellen und strategischen Risiken.

Kommt es in Unternehmen bei der Organisation steuerlicher Prozesse zu Versäumnissen, kann dies zu Strafen führen. Bei der Verletzung steuerlicher Pflichten haften Geschäftsführung, Vorstand und auch die Leitung der Steuerabteilung mitunter persönlich. Die handelnden Personen sind sich dieses Risikos allerdings oftmals nicht bewusst.

Das Bundesfinanzministerium gibt Unternehmen und deren Vertretern mit der Veröffentlichung des Anwendungserlasses zu § 153 AO (23.05.2016) Hilfestellung beim Schutz vor strafrechtlichen Konsequenzen. Demnach kann die Einführung eines steuerlichen innerbetrieblichen Kontrollsystems (Steuer-IKS), das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, Haftungsrisiken für Unternehmen und deren Leitungspersonen minimieren sowie Schutz vor möglichen Reputationsrisiken gewährleisten.

Durch die Digitalisierung der Prozesse sorgt das besondere Steuer-IKS neben der beschriebenen präventiven Funktion zudem für eine Effizienzsteigerung betrieblicher Abläufe.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines individuellen Kontrollsystems, indem wir Ihr Unternehmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht unter die Lupe nehmen und Sie weitergehend bei der Umsetzung unterstützen. Des Weiteren unterstützen wir Sie selbstverständlich auch bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung Ihres Internen Kontrollsystems sowie beim Austausch mit der Finanzverwaltung.

Dabei betrachten wir Ihr Unternehmen objektiv und können so vergangene Entscheidungsfehler und Entwicklungen in den Bereichen der Geschäftsführung, Rechnungslegung, Buchhaltung und des Personalwesens einschätzen und optimal einbeziehen.

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