Unsere Kompetenz und
unser Engagement für Ihren Erfolg!
Unternehmen - Rechtsberatung
Gute Steuerberatung kann nur zusammen mit der Rechtsberatung funktionieren.
Dies gilt natürlich auch umgekehrt.
Daher bieten wir Rechtsberatung an, die alle wichtigen, mit der Steuerberatung zusammenhängenden Rechtsgebiete abdeckt, insbesondere:
Unternehmensrecht und Vertragsrecht
Hierunter fallen vor allem das Gesellschafts-, Handels- und Vertragsrecht.
Wir beraten Sie, welche Rechtsform die richtige ist (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GmbH & Co. KG, GmbH usw.).
Nach der Gründung muss weiter am Unternehmen gearbeitet werden und entschieden werden, ob weitere Gesellschafter aufgenommen werden, weitere Unternehmen hinzu gekauft werden (Unternehmenskaufvertrag) oder Unternehmensteile ausgegliedert werden sollen.
Außerdem gestalten wir Verträge aller Art auch unter Berücksichtigung des Steuerrechts.
Forderungseinzug
Hierzu muss der Weg von Anfang an über rechtsanwaltliche Mahnschreiben, das außergerichtliche Mahnverfahren und das gerichtliche Verfahren gegangen werden, da anfängliche Fehler zu Zeitverlusten führen können.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ein Schutzrecht insbesondere für den Arbeitnehmer und regelt Beziehungen zwischen diesem und dem Arbeitgeber.
Daher ist es von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen, dass Arbeitsverträge rechtlich sicher gestaltet sind, damit vor allem bei Fragen des Beginns, der Beendigung, des Kündigungsschutzes, des Urlaubs, der Lohnansprüche usw. Nachteile für das Unternehmen vermieden werden können.
Internationale Sachverhalte
Wenn Sie ein Grundstück in Spanien kaufen wollen, eine Forderung gegen ein französisches Unternehmen haben oder eine Gesellschaft in Irland oder England gründen wollen, können wir mit unseren Sprachkenntnissen (Englisch, Französisch, Spanisch) und unseren Partneranwälten in den jeweiligen Ländern die optimale Gestaltung für Sie finden.
Dabei kann die Klärung von Sachfragen und der Schriftverkehr ohne Einschaltung von Übersetzern schneller und direkter abgewickelt werden. Dadurch werden auch Fehler vermieden.
Mietrecht
Wegen der sich ständig ändernden Rechtsprechung, insbesondere in Bezug auf Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen, ist es unabdingbar, dass Mietverträge von Rechtsanwälten erstellt werden.
Sind nämlich z.B. Schönheitsreparaturenklauseln unwirksam, wird der Vertrag nicht dahingehend ausgelegt, was die Parteien wollten.
Die Klausel ist vielmehr nichtig und es gilt das Gesetz. Nach dem Gesetz ist immer der Vermieter für die Schönheitsreparaturen verantwortlich. Dies kann sogar dazu führen, dass der Mieter die Durchführung der Schönheitsreparaturen vom Vermieter während der Mietzeit verlangen kann.
Erbrecht
Die Gestaltung und Formulierung von Testamenten, Erbverträgen und die Auseinandersetzung mit erbrechtlichen Fragen sind sowohl in zivilrechtlicher, als auch in steuerrechtlicher Hinsicht unabdingbar.
Wir leisten die entsprechende Hilfestellung!
Dabei geht es um die Absicherung von Betriebsvermögen, Versorgung des überlebenden Ehegatten und die Streitvermeidung und Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen der Erben.
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung für die Arbeitnehmer eines Unternehmens ist seit mehreren Jahren gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben.
Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern eine solche Versorgung anbieten.
Zur Durchführung von solchen Versorgungsverträgen beraten wir Sie gerne, insbesondere um Haftungsfragen zu klären.
Eheverträge
Es kommt bei Eheschließung zwar nicht zu einer Vermischung von Vermögen, da das deutsche gesetzliche Güterrecht vom Grundsatz her eine Gütertrennung voraussieht.
Allerdings müssen insbesondere bei der Scheidung die negativen Folgen des Zugewinnausgleichs vermieden werden.
Dies gilt insbesondere für Unternehmensvermögen und Gesellschaftsbeteiligungen, da es hier zu Zwangsverkäufen kommen kann, soweit die Zugewinnausgleichszahlungen zu hoch sind.
Auch im Sinne des Erbschaftsrechtes ist es unabdingbar, sich vor einer Eheschließung anwaltlich beraten zu lassen.
Insolvenzrechtliche Fragen
Bei der Insolvenz von Unternehmen ist es unabdingbar, schnell zu handeln, und vorher die richtigen Weichen zu stellen.
Besonders bei risikoreichen Verträgen und Auftragssummen sollte deshalb bereits an eine mögliche Insolvenz des anderen Vertragspartners gedacht werden.
Hier können mit Sicherungsübereignungen, Forderungsabtretungen sowie Bürgschaften die negativen Folgen einer Insolvenz des Vertragspartners abgemildert bzw. beseitigt werden.
Steuerstrafrecht
Im heutigen Steuerrecht können schon kleine Unachtsamkeiten zu steuerstrafrechtlichen Ermittlungen führen.
Wir vertreten Sie vor den Steuerbehörden und Gerichten, um möglichst ohne großes Aufsehen die beste Lösung für Sie zu finden.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Hinterlassen Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten und wir melden uns zeitnah bei Ihnen.